Akzeptanz einer reform ist nicht zu verwechseln mit ausdrücklicher befürwortung: «Ich bin für die Kleinschreibung — aber ich werde dafür nicht auf die Barrikaden gehen» (Helmut Kindler, 1973). — Akzeptiert die sprachgemeinschaft eine änderung? In anbetracht der schwachen rechtlichen verankerung der ortografischen norm spielen diesbezügliche überlegungen eine entscheidende rolle in der diskussion. In bezug auf eine konkrete änderung geben praxisversuche und
umfragen einen gewissen aufschluss.
Die akzeptanz einer änderung steht sicher in einer beziehung zur akzeptanz der norm an sich. Diese ist im fall der rechtschreibung hoch (
einheitlichkeit). Die hohe faktische verbindlichkeit der geltenden norm (nicht identisch mit der juristischen verbindlichkeit und mit der kompetenz der schreibenden) ist unbestritten, aber führt zu gegensätzlichen schlüssen. Gegner einer änderung beziehen die akzeptanz auf die momentan geltende variante: «Den Ungewissheiten zukünftiger Versuche ist die Gewissheit der heutigen Regelung bei weitem vorzuziehen» (Max Flückiger, 1974). Eine betrachtungsweise, die historische aspekte einbezieht — die bestehende variante wurde ja auch einmal eingeführt —, müsste im gegenteil den schluss nahelegen, dass sich eine änderung rasch durchsetzt, und zwar wesentlich rascher, als es die schwache rechtliche verankerung der norm vermuten liesse.