Kantonsrat St.Gallen
51.07.12
Interpellation Nietlispach Jaeger-St.Gallen (43 Mitunterzeichnende) vom 20. Februar 2007
Schriftliche Antwort der Regierung vom 20. März 2007
Eva Nietlispach Jaeger-St.Gallen möchte von der Regierung Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschreibereform. Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossene Anpassung der Rechtschreibung auf 1. August 2006 in den Schulen mit Hilfe des Schweizer Schülerdudens 2006 umgesetzt werden soll. Die vom Rat der deutschen Rechtschreibung vorgenommene Reform hat nach Auffassung der Interpellantin die Fehler nur zum Teil beseitigt. Zudem stecke der Schülerduden voller Fehler. Aus diesem Grund würden bei vielen Printmedien Hausorthographien aufgestellt. Schule und gesellschaftliche Realität würden so immer weiter auseinanderdriften. Es brauche daher ein Moratorium und eine unabhängige Überarbeitung des ganzen Regelwerkes. Deshalb soll der Rat für Rechtschreibung neu zusammengesetzt und der Schülerduden zurückgezogen und überarbeitet werden. Die Interpellantin möchte von der Regierung wissen, wie weit es überhaupt Aufgabe des Staates sei, die Rechtsschreibung über die Schule zu regeln, wenn daneben eine einheitliche Orthographie in den Printmedien nicht zu erreichen sei. Sie ersucht die Regierung, ihren Einfluss geltend zu machen, dass der Rat für Rechtschreibung neu besetzt und das ganze Regelwerk erneuert werde. Daher soll der neue Schülerduden im Kanton St.Gallen nicht eingeführt werden.
Die Regierung antwortet wie folgt:
Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein lernen seit dem Schuljahr 1998/99 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Diese Regeln wurden nach Ablauf einer siebenjährigen Übergangsfrist auf 1. August 2005 für die Schulen und die öffentliche Verwaltung als verbindlich erklärt. Die Zuständigkeit für die Verbindlicherklärung liegt in Deutschland bei der Kultusministerkonferenz, in Österreich beim Kultusministerium in Wien sowie in der Schweiz für die Schule bei der EDK und für die Verwaltung bei der Bundeskanzlei. Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz wurde im Jahr 2005 ein Rat für deutsche Rechtschreibung eingesetzt mit dem Auftrag, die weitere Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs zu beobachten und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zu erarbeiten. Erstes Ergebnis der Tätigkeit dieses Rates war, dass nicht zuletzt auf Grund der Kontroverse in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Printmedien für die Teilbereiche "Getrennt- und Zusammenschreibung", "Zeichensetzung" und "Worttrennung am Zeilenende" zusätzliche Anpassungen vorgenommen wurden. Am 22. Juni 2006 hat die EDK beschlossen, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung unterbreiteten Änderungsvorschläge auch für die Schweiz zu übernehmen. Entsprechende Entscheide lagen bereits von den Bildungsbehörden aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vor. Daher wurde für diese Bereiche die Übergangsfrist bis 31. Juli 2009 verlängert, was bedeutet, dass in der Schule Fehler so lange weiterhin zwar markiert, aber nicht bewertet werden. Die EDK hat den Schulen im September 2006 eine aktualisierte Ausgabe des im Jahr 1996 erschienenen Dossiers 42 "Die Neuregelung der deutschen Rechtsschreibung", ergänzt mit fachlichen Empfehlungen für die Vermittlung der Regeln im Unterricht, zugestellt. Zusammen mit diesen Unterlagen empfiehlt die EDK den Schulen die Verwendung des neuen Schweizer Schülerdudens als Nachschlagewerk. Die Änderungen der vorgängig erwähnten Teilbereiche wurden in diesen bereits eingearbeitet.
Zu den einzelnen Fragen:
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