| I 059/2004 ERZ | 5. Mai 2004 48C |
| 1310 | Stalder, Bern (FDP) |
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| Weitere Unterschriften: 0 | Eingereicht am: 16.02.2004 |
Die Rechtschreibreform im deutschen Sprachraum hat ihren Ursprung in den 80er-Jahren, als ein sprachlicher Alleingang der damaligen DDR befürchtet wurde. Die 1987 durch die Kultusminister der deutschen Bundesländer eingesetzte, auch durch schweizerische Vertreter ergänzte "Kommission für Rechtschreibfragen" lieferte ihre Arbeit 1994 ab. Am 1. Juli 1996 wurde das neue Regelwerk für verbindlich erklärt, wobei die bisherigen Regeln noch bis Mitte 2005 als korrekt anerkannt bleiben sollten.
Bis heute hat sich die Rechtschreibreform nicht durchgesetzt, sie weist zu viele Schwächen und Fehler auf und widerspricht dem über Generationen gewachsenen Sprachverständnis.
Wesentliche Mängel sind insbesondere in folgenden Bereichen offensichtlich:
Bereits 1998 erschien ein Aufruf von 600 Literatur- und Sprachwissenschaftern mit der Feststellung, dass die sogenannte Rechtschreibreform nicht dem Stand sprachwissenschaftlicher Forschung entspreche. Wichtigste Zeitungen im deutschen Sprachraum haben die neuen Regeln angepasst (z.B. NZZ) oder überhaupt aufgegeben (FAZ), ein Grossteil bedeutender Verlage, Autorinnen und Autoren ebenso. Viele Anwender haben resigniert und benutzen die neuen Regeln ohne Überzeugung, halbherzig und möglichst nicht. Das Sprachverständnis hat allgemein gelitten, weil die Regeln der Sprachwirklichkeit nicht entsprechen.
In den Schulen sind Lehrende und Lernende oft überfordert und befassen sich nur widerwillig mit dem wichtigsten sprachlichen Ausdruckmittel, der Schriftsprache.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Die neue Rechtschreibung wurde in jahrelanger Kleinarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der deutschsprachigen Staaten gemeinsam erarbeitet und auf den 1.8.1998 in Kraft gesetzt. Gestützt auf eine Empfehlung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat der Kanton Bern die neuen Regeln in den Schulen auf Beginn des Schuljahres 1998/99 eingeführt. Die Schulen waren seit 1996 laufend über die Neuerungen orientiert worden. Bei der Einführung der Reform standen entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung. Seit mehreren Jahren werden alle Lehrmittel nach den neuen Rechtschreibregeln abgefasst.
Ebenfalls auf den 1. August 1998 hat der Regierungsrat mit RRB 0222/98 vom 28. Januar 1998 die Einführung der neuen deutschen Rechtschreibung im amtlichen Sprachgebrauch der Verwaltung und der Rechtsetzung des Kantons Bern beschlossen. Es ist zu beachten, dass neben der EDK auch die Bundeskanzlei und die Staatsschreiberkonferenz massgeblich an den Beschlüssen im Zusammenhang mit der neuen deutschen Rechtschreibung beteilig waren.
Die Rechtschreibreform ist ein Kompromiss: Manche hätten mehr, andere weniger ändern wollen. Die Rechtschreibregeln wurden mit der Reform in manchen Bereichen vereinfacht.
Diese Vereinfachung kommt vor allem den Kindern zugute, die die schwierige deutsche Rechtschreibung in der Schule lernen müssen.
Zu den Fragen der Interpellation äussert sich der Regierungsrat wie folgt:
An den Grossen Rat
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original französisch: Réforme de l’orthographe allemande (pdf)