Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal
05.2000 n
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2004 die von der Vereinigung „Rechtswissenschaftler für die bewährte Rechtschreibung" eingereichte Petition geprüft.
Die Petition verlangt die Rückkehr zur Rechtschreibenorm, wie sie vor Beginn der seit Juli 1996 laufenden Übergangsphase gültig war.
Die Kommission beantragt mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ohne weitere Folge von der Petition Kenntnis zu nehmen.
Im Namen der Kommission
Der Präsident: Pfister Theophil
Die Petenten fordern:
Die Kommission hat das Thema eingehend diskutiert und sich über den aktuellen Stand der Reform informiert. Für die grosse Mehrheit der Kommission kommt eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung nicht in Frage, weil diese zahlreiche Mängel aufweist. Sie hat daher beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, das neue Regelwerk in seiner jetzigen Form sei nicht konsensfähig, und sie befürchtet eine Entwicklung, die dazu führt, dass das, was man an den Schulen lehrt und lernt, nicht dem entspricht, wie man ausserhalb der Schule schreibt. Eine konsensfähige Lösung lässt sich ihrer Auffassung nach nur durch eine Anpassung des Regelwerks erzielen. Die möglichen Bedeutungsdifferenzierungen, die durch die Reform beseitigt wurden, müssen erhalten bleiben. Die Kommission bittet deshalb die Schweizer Delegation, in der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung bzw. deren Nachfolgeorganisation, dem Rat für deutsche Rechtschreibung, auf einen Konsens im Sinne der WBK hinzuwirken.
Original: www.parlament.ch/afs/data/d/bericht/2005/d_bericht_n_k5_0_20052000_0_20040903.htm